Hinterbliebenen-Recht

Ich kenne Ihre Rechte und setze diese für Sie durch!

Ich helfe BUNDESWEIT, wenn Angehörige bei Verkehrsunfällen, durch ärztliche Behandlungsfehler oder Gewaltverbrechen getötet werden.

Dipl.Jur. Stefan Kasparek
  • Kompetent
    auf Hinterbliebenenrechte spezialisierter Fachanwalt
  • Erfahren
    seit mehr als 15 Jahren bundesweit tätig
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Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit...

...dafür stehe ich mit Hinterbliebenenrecht.de.

Manchmal kommt die Nachricht vom Tod eines wichtigen Menschen abrupt, manchmal absehbar, wenn nach schweren Überlegungen der Kampf um das Leben aufgegeben und die Geräte abgeschaltet werden. Gerade in der ersten emotional besonders schwierigen Phase werden die Weichen für den Rest des Lebens der Hinterbliebenen gestellt, denn deren Leben geht weiter.

Speziell Versicherer handeln in Todesfällen, in denen es um große Summen geht wohl kalkuliert. Sie lassen gerne Zeit ins Land ziehen und verweisen dann auf verstrichene Anzeigeobliegenheiten, Ausschlussfristen und Beweisschwierigkeiten, um die Zahlungsansprüche der Hinterbliebenen möglichst gering zu halten. Verlieren Sie mit Folgefehlern bei der Wahrung Ihrer Rechte nicht noch mehr, als Sie bereits mit dem Tod des Angehörigen verloren haben und beauftragen Sie mit mir einen Spezialisten. Ich setze für Sie Ihre Rechte und Ansprüche durch. Ich helfe Ihnen bei allen Rechtsproblemen und Fragen, die rund um den Tod von Angehörigen bei tödlichen Unfällen, Behandlungsfehlern und Gewaltverbrechen auftauchen.

Viele Fragen...

Stirbt ein Mensch, so sind angefangen vom Zivilrecht über das Strafrecht bis hin zu sozialrechtlichen Vorschriften eine Reihe von rechtliche Fixpunkten zu beachten und die Weichen für den Rest des Lebens der Angehörigen, inklusive Unterhaltszahlungen, zu stellen. Im Streitfall stellen sich dann schnell eine Reihe von Fragen, zu denen die Rechtsprechung der Gerichte eine ausgefeilte Kasuistik entwickelt hat.

  • Was ist im Strafverfahren zu tun? Wie werde ich als Hinterbliebener zu einem Verfahrensbeteiligten und von den Behörden entsprechend informiert?
  • Welcher Betrag steht den Hinterbliebenen für Leid und Trauer über den Verlust eines nahen Angehörigen konkret zu? Welche Bemessungsfaktoren wirken sich auf die Höhe des Hinterbliebenengeldes aus?
  • Wer trägt die Kosten der Beerdigung? Wird die Trauerfeier auch vollumfänglich bezahlt? Werden ethnische und kulturelle Besonderheiten berücksichtigt? Gibt es Beschränkungen?
  • Welche Unterhaltsleistungen stehen den Hinterbliebenen zu? Kann neben dem Barunterhalt auch für geleistete Dienste im Haushalt oder für die Mitarbeit des Getöteten Ersatz verlangt werden? Was ist ein Haushaltsführungsschaden? Kann man für die Mitarbeit im Haushalt und im Familienbetrieb Ersatz verlangen?
  • Hat der Getötete einen Schmerzensgeldanspruch? Ist der Schmerzensgeldanspruch des Getöteten vererbbar? Kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft diesen Anspruch geltend machen oder muss die ganze Erbengemeinschaft gemeinschaftlich handeln?
  • Steht den Hinterbliebenen zusätzlich zum Hinterbliebenengeld noch ein weiterer Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie einen Schock erleiden oder wegen Depressionen behandelt werden müssen?
  • Worin unterscheiden sich Hinterbliebenenrente und Hinterbliebenenbezüge? Wie und wo macht man die Hinterbliebenenversorgung geltend? Werden die staatlichen Leistungen auf die Unterhaltsverpflichtung des Schädigers angerechnet? Wie wird ein Hinzuverdienst der Hinterbliebenen behandelt?
  • Was ist bei einer privaten Unfallversicherung und einer Risikolebensversicherung zu beachten?
  • Muss ein Erbschein beantragt werden?

...eine Antwort

Die Antwort auf all diese Fragen ist eigentlich immer die Gleiche und immer die Richtige: Sie brauchen den Beistand eines kompetenten Spezialisten, auf den Sie sich verlassen können und der sich seit Jahren bundesweit um Probleme der Hinterbliebenen bei tödlichen Verkehrsunfällen, bei tödlichen ärztlichen Behandlungsfehlern oder Gewaltverbrechen mit Todesfolge kümmert.

Ich gebe nicht nur Antworten, ich stelle die richtigen Fragen

Im Laufe der Jahre habe ich anhand einer Vielzahl von Fällen gelernt, an meine Mandanten die richtigen Fragen zu stellen, um die Antworten zu erhalten, die ich für eine erfolgreiche Vertretung meiner Mandanten benötige. Denn nur wer als Rechtsanwalt die richtigen Fragen stellt bekommt die passenden Antworten. Wer das Ziel nicht vor Augen hat, lässt auch als Anwalt in seiner Sachverhaltsschilderung entscheidende Faktoren aus.

Sie sind nicht allein

Der Gesetzgeber geht bei Ersatzansprüchen Dritter bei Tötung gem. § 844 BGB aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamtes von jährlich ungefähr

  • 3000 fremdverschuldeten Todesfällen im Straßenverkehr
  • 1500 auf ärztliche Behandlungsfehler zurückgehenden Todesfällen
  • 500 Opfern vollendeter Mord- und Totschlagsdelikte inklusive fahrlässigen Tötungen außerhalb des Straßenverkehrs sowie
  • geschätzter weiterer 1000 haftungsauslösenden Todesfällen (Gefährdungshaftungsfälle außerhalb des Straßenverkehrs, wie Bahnverkehr, Straßenbahn- und Schwebebahnverkehr, Luftverkehr und Produkthaftung)

aus (vgl. BT-Drs 18/11397 S. 9f).

Es gibt zahlreiche hervorragende Organisationen und Institutionen, die Ihnen bei der Bewältigung der Trauer helfen. Verlieren Sie durch Zeitablauf und Unwissenheit nicht noch mehr als bereits durch den Tod eines nahen Angehörigen und beauftragen Sie mit mir einen Spezialisten zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

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